Allgemeine Geschäfsbedingungen — AGB
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Schwoonkind Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Die AGB gelten als vereinbart mit Annahme des Angebots des Fotografen durch den Kunden.
II. Produktionsaufträge
- Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er ist berechtigt, Leistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen, um einen Teil des Auftrages auszuführen (Labore etc.). Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
- Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen, wählt der Fotograf die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
- Eventuelle Mängel müssen schriftlich angezeigt werden und spätestens innerhalb einer Kalenderwoche nach Übergabe der Bilder an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ergebnis des Auftrages als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Der Fotograf ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.
III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
- Der Auftraggeber erwirbt lediglich die Nutzungsrechte der Bilder für den privaten Gebrauch. Eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird nur für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine öffentliche, nicht private Wiedergabe ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
IV. Haftung
- 1. Der Fotograf haftet lediglich für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten
Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. - Für Mängel, die auf falsche oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
- Im Fall von Mängeln, steht dem Auftraggeber nur ein Nachbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Einen Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschossen. Farbabweichungen bei Nachbestellungen sind kein erheblicher Mangel.
V. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Schwoonkind Fotografie.
- Sollte die vereinbarte Dauer des Shootings aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten hat, überschritten werden, so erhält der Fotograf auch für die zusätzliche Zeit den vereinbarten Stundensatz.
- Eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarung wird fällig, sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden.
- Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
- Das Honorar ist bei Übergabe der Fotos zu zahlen.
- Das Honorar ist spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellungen zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
01.06.2020
Schwoonkind Fotografie · Inhaberin Gesa Bartsch
Grasnelkenweg 3 · 22391 Hamburg